
Wie bekomme ist ein Angebot von Ihnen?
Wie kommt ein Vertrag zustande?
Wer kann mir bei weiteren Fragen helfen?
Was ist ein Zähler mit registrierter Leistungsmessung?
Was sind Lastgangdaten?
Wie erfolgt die Fernauslesung?
Was sind Benutzerstunden?
Was ist Blindstrom?
Was ist die Stromsteuer?
Was ist die EEG-Umlage?
Was ist die Konzessionsabgabe?
Welche Vorraussetzungen benötige ich für ein Angebot über LandEnergie 100.000plus?
Was ist ein Recs-Zertifikat?
Wie bekomme ich ein Angebot von Ihnen?
Unsere Angebote sind kostenlos und unverbindlich.
Entweder Sie stellen uns Ihre Lastgangdaten für mindestens 12 Monate zur Verfügung, oder wir schicken Ihnen eine Vollmacht zur „Einholung der Lastgangdaten beim Netzbetreiber“ zu. Sie unterschreiben diese Vollmacht und wir fordern somit Ihre Lastgangdaten für ein komplettes Jahr bei Ihrem Netzbetreiber an. Diese Daten sind für uns notwendig um Ihnen ein optimales Angebot erstellen zu können. Desweiteren bekommen Sie von uns eine Checkliste zur Verfügung gestellt, auf der Sie die nötigen Angaben zu Ihrem Stromverbrauch, Adressdaten usw. auszufüllen können. Daraufhin erstellen wir Ihnen innerhalb kürzester Zeit ein Angebot.
Wie kommt ein Vertrag zustande?
Die enthaltene Anlage 1 in den Angebotsunterlagen unterschreiben und an LandEnergie faxen. Daraufhin werden die Vertragsunterlagen erstellt und Ihnen zeitnah zur Unterschrift zugeschickt. Da Electrabel der Vertragspartner ist übernimmt dieser, falls gewünscht, die Kündigung beim Vorversorger und meldet Sie als Kunden neu an.
Wer kann mir bei weiteren Fragen helfen?
Sprechen Sie Ihren Maschinenring an oder rufen Sie uns unter 08431/6499-317 an. Auf der Startseite unserer Homepage können Sie ebenso Ihre Telefonnummer hinterlassen, dann erhalten Sie umgehend einen Rückruf
Was ist ein Zähler mit registrierter Leistungsmessung?
Im Zähler wird jeder viertelstündlicher Leistungswert registriert und gespeichert = registrierende Leistungsmessung.
Der Lastgang ist eine Aufstellung Ihrer Viertelstundenverbrauchswerte über einen bestimmten Zeitraum. Diese Daten können Sie problemlos bei Ihrem örtlichen Versorger oder Ihrem aktuellen Stromlieferanten anfordern.
Ihr Vorteil: Sie können sich einen genauen Einblick über Ihr Verbrauchsverhalten verschaffen.
Wie erfolgt die Fernauslesung?
Es gibt zwei Möglichkeiten der Zählerfernauslesung.
Sie lassen von Ihrem Elektriker in Zählernähe eine TAE-Dose installieren und stellen dem Netzbetreiber eine freie Telefonnummer zur Verfügung. Über die Telefonleitung wird der Zähler täglich/monatlich fernausgelesen.
Ist eine Installation einer TAE-Dose nicht möglich, installiert Ihnen der Netzbetreiber in Zählernähe ein Modem. Über die Modemverbindung wird Ihr Zähler täglich/monatlich fernausgelesen.Für die Fernablesung per Modem fallen monatlich zusätzliche Kosten an.
Die Benutzerstunden drücken die Gleichmäßigkeit der Entnahme elektrischer Energie aus. Je höher die Benutzerstunden, desto kontinuierlicher ist Ihr Verbrauchsverhalten.
Mathematische Berechnung:
Benutzungsdauer in h =
Jahresverbrauch in kWh
max. Jahresleistung in KW
Blindstrom ist der Strom, der bei induktiven Verbrauchern zur Erzeugung eines Magnetfeldes benötigt wird. Blindstromverbraucher sind zum Beispiel Elektromotoren, Transformatoren, Schweißgeräte, Leuchtstofflampen, Stromversorgungsleitungen.
Blindstrom wird nicht in Wirkleistung umgesetzt, sondern pendelt als Blindleistung zwischen Verbraucher und Erzeuger. Eine hohe Blindleistung reduziert die verfügbare Wirkleistungsaufnahme. Damit wird mehr Energie verbraucht als tatsächlich für einen Prozess benötigt wird.
Die Stromsteuer ist eine gesetzliche Abgabe. Grundlage bildet das Stromsteuergesetz vom 24.03.1999.
Standardsteuersatz seit 01.01.2003:
2,05 Ct/kWh
Stromsteuerermäßigung
Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft können bei dem für Sie zuständigem Hauptzollamt einen Antrag auf Steuerentlastung stellen.
Die Niederlassungen der Hauptzollämter in Deutschland finden Sie unter www.bund.de
Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen erhält der Antragsteller den Entlastungssatz in Höhe von 0,513 Cent/kWh rückerstattet.
Das Antragsformular steht auf www.zoll.de (Formblatt 1453) zum download bereit.
Die EEG-Umlage ist eine Abgabe zur Förderung der erneuerbaren Energien. (Bsp: Photovoltaik, Windkraft, Wasserkraft, Brennmasse).
Grundlage für die Berechnung der EEG-Umlage ist das Erneuerbare Energie Gesetz vom 21. Juli 2004. Am 01. August 2004 ist das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich (EEG) in Kraft getreten. Das EEG löst das bisher gültige Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG 2000) vom 29. März 2000 ab.
Ziel dieses Gesetzes ist die Erhöhung der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung. Beispiele für EEG-Anlagen: Wasserkraftanlagen, Biomasse, Windkraftanlagen, Photovoltaik-Anlagen.
Durch das Erneuerbare Energie Gesetz wird der Netzbetreiber verpflichtet EEG-Anlagen an das Netz anzuschließen und den eingespeisten Strom zu vergüten. Durch die EEG-Umlage wird eine Ausgleichsregelung durchgeführt.
Was ist die Konzessionsabgabe?
Die Konzesssionsabgabe ist eine Abgabe an die Gemeinde für die Einräumung des Rechts zur unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern mit Strom im Gemeindegebiet, mittels Benutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen. Grundlage für die Berechnung der Konzessionsabgabe bildet die verordnung über die Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung) vom 09.01.1992.
Die Konzessionsabgabe für Sondervertragskunden beträgt 0,11 Ct/kWh. Sondervertragskunden lt. Konzessionsabgabeverordnung sind Abnahmestellen, deren gemessene Leistung in mindestens zwei Monaten des Abrechnungsjahres 30 kW überschreitet und deren Jahresverbrauch mehr als 30.000 kWh beträgt. Für Abnahmestellen die diese Anforderungen nicht erfüllen, sowie für Ein- und Zweitarifzähler gilt die Standardkonzession abhängig von der Größe der Gemeinde:
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0 - 25.000 Einwohner
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HT 1,32 ct/kWh; NT 0,61 ct/kWh
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25.000 - 100.000 Einwohner
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HT 1,59 ct/kWh; NT 0,61 ct/kWh
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100.000 - 500.000 Einwohner
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HT 1,99 ct/kWh; NT 0,61 ct/kWh
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ab 500.000 Einwohner
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HT 2,39 ct/kWh; NT 0,61 ct/kWh
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In einigen Gemeinden gilt eine reduzierte Konzessionsabgabe, aufgrund eines Sonderabkommens zwischen der Gemeinde und dem örtlichen Netzbetreiber. Solche Reduzierungen berücksichtigen wir natürlich zu Ihren Gunsten.
Welche Vorraussetzungen benötige ich für ein Angebot über LandEnergie 100.000plus?
RECS (Renewable Energy Certificate System) ist ein seit Jahren in Europa erfolgreiches Zertifzierungssystem gleichnamiger Organisation. Ziel ist es, die regenerative Energieerzeugung in Europa nachhaltig zu fördern. Die Zertifikate stellen sicher, dass genau die Menge Strom aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt und ins Netz eingespeist wird, die von den LandeEnergie 100.000plus Kunden verbraucht wird. Durch die Verbindung von Strombezug und Zertifikat entsteht Ökostrom, dessen Herkunft eindeutig zugeordnet werden kann. Für den deutschen Markt wird die Einhaltung der Richtlinien durch das Öko-Institut e.V. sichergestellt.